Erfolge
Wir arbeiten kontinuierlich für den Erfolg unserer Mitglieder. Vielen unserer Forderungen wurde bereits Rechnung getragen.Maßvolle Umsetzung des 4. Eisenbahnpakets
Gefordert: Die Ausnahmemöglichkeiten bei der Umsetzung der technischen Vorschriften des 4. Eisenbahnpakets müssen national in Anspruch genommen werden.
Erreicht: Umsetzung aller notwendigen EU-rechtlichen Ausnahmemöglichkeiten sowie Zuständigkeitsvereinfachung für Anschlussbahnen (Eisenbahngesetz). Die Zuständigkeit für nicht-öffentliche Eisenbahnen wird von den Bezirkshauptmannschaften zu den jeweiligen Ländern verlegt. Durch die dortige legistische Erfahrung und ausgeprägte Branchenkompetenz können unsere Mitglieder bei Verfahren mit einer höheren Rechtssicherheit, einem einheitlichen Maßnahmenvollzug und damit einhergehend mit Effizienz- und Kostenvorteilen rechnen.
Gefordert: Keine Ausweitung der Verordnungsermächtigung – Ausweitung der Zuständigkeit
Erreicht: Keine Ausweitung der Zuständigkeit des Bundes für alle Bahnen im Bereich der Ausbildung durch eine Erweiterung der Verordnungsermächtigung (§ 21c Abs 1). Damit bleibt der Geltungsbereich der Eignungs- und Prüfungsverordnung unverändert, was für unsere Mitglieder größtmögliche Flexibilität im Bereich der Ausbildung bedeutet. Eine praxisferne Nivellierung und Zentralisierung der Ausbildung auf Bundesebene konnte vermieden werden. Für unsere Mitglieder bedeutet das, dass sie in ihrer Mitarbeiter/Innen-Ausbildung weiterhin ihre unternehmensspezifischen Bedürfnisse und Anforderungen abdecken können. Dies betrifft insbes. die Anschlussbahnen, Schmalspurbahnen und Straßenbahnen.
Der ursprünglich sehr weit und unspezifisch gefasste Anwendungsbereich der Regelung zur Dienstfreistellung bei einem Unfall (§ 21b Abs 3) konnte ebenso abgewendet werden. Es sind nun ausschließlich schwere Unfälle von dieser Regelung betroffen.
Arbeitsstättenverordnung - Ausreichende Beleuchtung der Verkehrswege im Freien
Gefordert: Änderung der zwingenden Bestimmung in der AStV zur Beleuchtung der Verkehrswege generell mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 30 Lux.
Erreicht: Anpassung der AStV unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und Schutzbedürfnisse (wie z.B. Gefahr der Blendung und der Verwechslung mit Signalen bei der Eisenbahn, Lichtsmog durch die Menge der Leuchtmittel, Anrainerbeschwerden).
Förderprogramm "Schienengüterverkehr 2018–2022“
Gefordert: Fortsetzung des Förderprogramms für den Schienengüterverkehr
Erreicht: Das Förderprogramm für den SGV wird im Zeitraum 2018 bis 2022 fortgesetzt. Gegenstand der Förderung ist die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in den Produktionsformen des Einzelwagenverkehrs, des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs oder der Rollenden Landstraße in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Für diese Programm stehen pro Jahr etwa 140 Mio Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Anschlussbahnförderung erhalten und ausbauen
Gefordert: Sowohl die Errichtung als auch die Erhaltung von Anschlussbahnen muss weiterhin ein öffentliches Interesse darstellen und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden.
Erreicht: Im Zeitraum 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2022 werden Investitionen in Anschlussbahnanlagen sowie in nicht-diskriminierend betriebene, intermodale Umschlagsanlagen vom BMVIT gefördert. Konkret geht es um den Neubau und die Erweiterung von Anschlussbahnen und Terminals sowie Bestandsinvestitionen im ASB-Bereich. Einreichungen können während des gesamten Jahres getätigt werden.
Zwangsöffnung bei Anschlussbahnen verhindert
Gefordert: Gesetzgeber soll von der Ausnahmemöglichkeit in Art. 2 Abs 3 lit. d der RL 2012/34 EU Gebrauch machen.
Erreicht: Umsetzung der Ausnahmemöglichkeit wie in der EU-RL vorgesehen, dass Serviceeinrichtungen entlang einer Anschlussbahn, die vom Anschlussbahnbetreiber selbst ausschließlich für Zwecke der eigenen Güterbeförderung genutzt werden, von der Anwendung des Art. 13 der Richtlinie 2012/34/EU ausgenommen sind.
Mitwirkung Branchenvertreter im AB-Förderbeirat
Gefordert: Mitwirkung VABU im AB-Förderbeirat
Erreicht: Aufstockung des Anschlussbahn Förderbeirates bei der SchiG um Vertreter aus dem Verband.
Ausnahmen im regulierten Schienenverkehrsmarkt
Gefordert: Ausnahmen im EisbG für kleine und mittlere Unternehmen und Infrastrukturen, die für das Funktionieren des Europäischen Schienenverkehrsmarktes nicht von strategischer Bedeutung sind.
Erreicht: Die in der RL 2012/34/EU vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten wurden auf nationaler Ebene in § 54a EisbG (Ausnahmen vom Geltungsbereich des 6. Teiles) umgesetzt.
Bonus für leise Güterwaggons
Gefordert: Forcierung und Förderung von „lärmarmen“, mit „Flüsterbremsen“ ausgestatteten, Waggons.
Erreicht: Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) erhalten für die Netzfahrplanperiode 2018 (10.12.2017 bis 8.12.2018) eine Mautgutschrift („Lärmbonus“) von bis zu 1700 Euro pro vierachsigem Waggon (pro Flüsterachse und zurückgelegtem Kilometer ein Cent), sofern sie bei ihren Güterverkehrsleistungen am Schienennetz der ÖBB Infrastruktur AG mit Verbundstoff-Bremssohlen nachgerüstete Güterwagen verwenden. Mit der Abwicklung ist die ÖBB-Infrastruktur AG, in Abstimmung mit dem BMVIT, betraut. Die ÖBB-Infrastruktur AG wird auch für die Netzfahrplanperioden 2019ff bis zum 31. Dezember 2021 lärmabhängige Wegeentgeltbestandteile entsprechend den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2015/429 vorsehen.
